Antwort Welche Fragen muss ich bei Mikrozensus nicht beantworten? Weitere Antworten – Welche Fragen kann ich beim Mikrozensus verweigern
Kann ich die Teilnahme am Mikrozensus verweigern Ein klares Nein. Wenn Ihr Haushalt zu den ausgewählten Wohnungen gehört, sind Sie zur Auskunft über Ihren Haushalt verpflichtet. Nur so ist es möglich, eine reprä- sentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten.Beim Mikrozensus werden nicht direkt die Personen ausgewählt, die befragt werden, sondern die Gebäude, in denen die Personen wohnen. Dazu wird das Bundesgebiet in Flächen mit etwa gleich vielen Wohnungen (6 bis 12 Wohnungen) eingeteilt.Wurden Sie für eine Teilnahme ausgewählt, müssen Sie diese wahrnehmen – den Mikrozensus verweigern oder ablehnen können Sie also nicht. Wie Sie teilnehmen, bleibt aber Ihnen überlassen.
Was wird im Mikrozensus gefragt : Der Mikrozensus ist eine Befragung zu mehreren Themen. Die Befragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hierzu zählen der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung, der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie der Erhebungsteil zur Internetnutzung.
Was muss ich bei Zensus nicht angeben
Niemand muss Angaben zum Einkommen, Passwörtern, Impfstatus oder Bankverbindungen machen, und es wird auch kein Geld verlangt. Interviewer werden nicht in ihrer eigenen Nachbarschaft eingesetzt und unterliegen der Schweigepflicht. Die Ergebnisse der Volksbefragung werden im Herbst 2023 veröffentlicht.
Ist Mikrozensus seriös : Die Verbraucherzentrale MV erhält Anfragen zu den Haushaltsbefragungen des Statistischen Amtes, dem sogenannten Mikrozensus. Dabei geht es den Verbrauchern in der Regel um folgendes: Ist diese Abfrage seriös oder handelt es sich um eine neue Form des Datenklaus Die Beratungsstelle Rostock kann hier „Entwarnung“ geben.
Die Befragungen der Haushalte finden in einem Zeitraum von rund drei Monaten, das heißt von Mitte Mai bis Mitte August, statt. Die Befragungen zur Gebäude- und Wohnungszählung werden noch bis November 2022 andauern.
Was wird beim Mikrozensus erfragt
- Angaben zum Haushalt ( z. B. Haushaltsgröße) und zur Person ( z. B. .
- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche.
- Kinderbetreuung, Schule, Studium.
- Aus- und Weiterbildung.
- Lebensunterhalt, Nettoeinkommen.
- Altersvorsorge.
- Internetnutzung.
- Wohnsituation.
Werden die Zensus Angaben überprüft
Die Ergebnisse des Zensus werden im November 2023 veröffentlicht. Nach Abschluss der letzten Befragungen im Herbst 2022 werden die Zensus-Daten überprüft, aufbereitet und ausgewertet.Mikrozensus ist anonym – persönliche Informationen zu Familie, Partnerschaft und mehr. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Haushalten, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf, Bildung und Migration ist der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle für die Bundesregierung geworden.Die Teilnahme am Zensus ist verpflichtend.
Wenn Sie die Teilnahme verweigern, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe dieses Bußgeldes wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Das Bundesstatistikgesetz sieht Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor.
Alle personenbezogenen Daten werden im Anschluss gelöscht, damit die Daten, die für den Zensus relevant sind, anonym ausgewertet werden können. Es werden keine Daten an andere staatliche Stellen wie Meldeämter, Finanzämter oder die Polizei weitergegeben.